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19.01.2026

Führerschein – Pflichtumtausch – jetzt aber schnell

Für Führerscheininhaber, die ihren Schein zwischen 1999 und 2001 erhalten haben, endet die Umtauschfrist heute! Deshalb: Schnell, schnell! Warum, wieso und bis wann umgetauscht werden muss, ist hier aufgelistet. Man kann den Umtausch postalisch beantragen oder den Online-Service der Landeshauptstadt München nutzen.

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Pflichtumtausch für Führerscheine

Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle bis 18. Januar 2013 ausgegebenen Führerscheine in einen auf 15 Jahre befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden.

Fuehrerschein

Warum nur?

2006 wurde eine EU-Richtlinie beschlossen, daß die verschiedenen in den Mitgliedstaaten gültigen Führerscheinmodelle (mehr als 110 an der Zahl) vereinheitlicht werden. Hauptgrund ist die Fälschungssicherheit.

Im Januar 2013 wurde der Kartenführerschein mit einer 15-jährigen Befristung eingeführt, damit die Passfotos einigermaßen aktuell bleiben und die Inhaber leichter identifiziert werden können. Die Verlängerung erfolgt bei Pkw- und Motorradfahrern weiterhin ohne Gesundheitsuntersuchung oder sonstige Prüfungen.

Bußgeld bei Nicht-Umtausch

Wer die Umtauschfrist nicht einhält, behält zwar weiterhin die Erlaubnis ein Fahrzeug zu führen. Allerdings ist der Führerschein dann ungültig. Das bedeutet, bei einer Kontrolle (auch im europäischen Ausland) kann die Polizei ein Bußgeld erheben.

Man muss den Führerschein umtauschen, selbst wenn die Frist der jeweiligen Umtauschphase abgelaufen ist.

Was kostet der Spaß?

Man spricht von einer Standard-Gebühr zwischen EUR 25,00 und EUR 30,00. In München liegt der Gebührenrahmen bei EUR 26,50. Bearbeitungszeit: Bis zu 14 Wochen.

Umtauschfristen, ein Blick auf „Ziffer 4a“

Es gibt einen Zeitplan des Kraftfahrtbundesamtes, damit nicht alle auf einmal abgewickelt werden müssen. Wir verweisen auf die Informationen der Landeshauptstadt München: Zeitplan

Für die Münchner

Unterlagen, Online-Service, … Wie Sie den Umtausch beantragen, erfahren Sie hier auf Muenchen.de > Antrag stellen

Der ADAC erklärt das alles auch nochmal ganz wunderbar: Fristen Führerschein

Gute Fahrt!

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