03.11.2017
Bußgelderhöhung bei fehlender Rettungsgasse
Der Gesetzgeber hat zum Oktober 2017 das Bußgeld erhöht, sollte man gegen die Pflicht verstoßen, bei Stau eine Rettungsgasse zu bilden.
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Mindestens 200 EUR lautet die Forderung, wenn man sich bei Staubildung auf der Autobahn nicht an die Pflicht hält, eine sogenannte Rettungsgasse zu bilden und damit die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen und Rettungskräften blockiert. Die rechtliche Grundlage dazu steht in der Straßenverkehrsordnung, § 38 Absatz 1.
Erfahren Sie mehr dazu bei: Bussgeldkataltog/Rettungsgasse
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