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31.07.2025

Sommerferien mit Tipps der gelben Engel

In Bayern beginnen die Sommerferien. Endlich verreisen, wohin die Nase führt. Doch selten ist die Reise ungetrübt. Die Fahrt in den Süden beginnt oft mit Staus. Darauf kann man sich einstellen. Was man aber sonst noch beachten kann, damit man vorbereitet ist, sagen uns die gelben Engel.

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In Bayern beginnen die Sommerferien. Endlich verreisen, wohin die Nase führt. Doch selten ist die Reise ungetrübt. Die Fahrt in den Süden beginnt oft mit Staus. Darauf kann man sich einstellen. Was man aber sonst noch beachten kann, damit man vorbereitet ist, sagen uns die gelben Engel.

Autobahn

Von der Vignette bis zur Tankanzeige

Welche Vignette in welchem Land zu welchen Verkaufszeiten. Sicherlich haben die meisten bereits die Vignettenpflicht auf Österreichs Autobahnen gecheckt. Aber was, wenn das Navi plötzlich über die Schweiz umleitet? Grenzkontrolle einplanen und Tankanzeige beachten. Denn Benzin ist in der Schweiz teuer.

Tempolimits werden streng kontrolliert

Damit man Dolce Vita auch genießen kann, sollte man Bußgelder in Italien vermeiden. Der ADAC sagt, welche Tempolimits gelten. Aber auch Abfälle aus dem Fenster werfen wird richtig teuer. Ganz zu schweigen von Strafen bei Alkohol am Steuer.

Oh Schreck: Unfall oder Panne im Ausland

Auch hier bietet der ADAC Informationen, mit einem kostenlosen Download. Aber bitte entspannt bleiben. Wer gut vorbereitet ist, kann die Reise gelassen antreten. Wir wünschen frohe Ferien und gute Erholung.

Und hier geht es zu den Tipps vom ADAC: ADAC Tipps

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29.01.2025

Unnützes Hin- und Herfahren ist eine Ordnungswidrigkeit

Richtig gehört: Man darf nicht einfach so in einer geschlossenen Ortschaft hin- und herfahren. Das ist verboten. Was steckt dahinter? Nicht einfach nur eine Laune des Gesetzgebers. Und vor allem, wen betrifft es? Kurios ist es allemal. Wer braucht schon ein Verkehrsziel? Und was bedeutet unnütz in diesem Kontext?

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Es geht schlichtweg um Belästigung. Im  § 30 Abs. 1 Satz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht geschrieben: „… Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.“

Fahrzeuge

Es handelt sich um ein Gesetz gegen das „nicht zum Erreichen eines Verkehrsziels“ dienende Herumfahren. Das wäre zum Beispiel der Fall bei der Freizeitbeschäftigung „Cruisen“,  bei der man mit einem Fahrzeug langsam an von vielen Passanten frequentierten Orten entlangfährt.

In der Bundesrepublik wurde der Paragraph 1956 eingeführt, als Maßnahme gegen die sogenannte „Halbstarkenproblematik“ und richtete sich in erster Linie gegen Mofas und Motorräder, bei jungen Leuten ein beliebtes Fortbewegungsmittel in ihrer Freizeit.

In der Realität gestaltet sich die Nachweisbarkeit als durchaus schwierig. Zudem steht dies einigermaßen im Widerspruch gegen das Prinzip der Verkehrsfreiheit, der allgemeinen Handlungsfreiheit und des erlaubten Gemeingebrauchs, der Spazierfahrten sehr wohl mit einbezieht.

Dennoch: Es gibt auch heute noch entsprechende Anzeigen gegen diese Art der Belästigung. Vielleicht sollte man diesbezüglich sein Freizeitverhalten überdenken.

Übrigens: In der Vorschrift ist nicht explizit von „Kraftfahrzeugen“, sondern von Fahrzeugen die Rede. Je nachdem, könnten auch blöd rumfahrende Radler darunter fallen.

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Verstanden