Gesellschaftsrecht
In bester Gesellschaft bei allen möglichen Unternehmungen: Interessant ist die freie Vertragsgestaltung, Entdeckung von Handlungsspielräumen und die Entflechtung von Komplikationen.
Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Es ist kein einzelnes Gesetz. Wenn mindestens zwei Personen zusammen kommen, um einen Gesellschaftszweck zu verfolgen, ist die richtige Wahl der Rechtsform angesagt. Es gibt Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Stiftungen, Vereine und Mischformen. Gründung, Rechtsstellung und Führung von Unternehmen: Was ist intelligent in Bezug auf den Zweck und betriebswirtschaftlich sinnvoll?
Allgemeines Vertragsrecht
Regeln, Regeln, Regeln, … für das Zustandekommen eines Vertrags. Und was steht im Kleingedruckten?
Zum Beispiel: Mit dem Kauf einer Butterbrezn schließen Sie mit dem Bäcker einen Kaufvertrag. Was tun, wenn die Brezn nicht schmeckt? Im allgemeinen Vertragsrecht geht es um Prüfung der Rechtmäßigkeit, Ausgestaltung und Erfüllung eines Vertrags. Man braucht mindestens zwei Willenserklärungen. Der Vertragsinhalt muss so gestaltet sein, damit ein Außenstehender die Absicht der Vertragsparteien erkennt. Wesentliche Stichworte für die Vertragsgestaltung sind Selbstbestimmung und Handlungsfreiheit, sowie Treu und Glaube. Und oft geht es darum, wie man aus der Nummer wieder rauskommt, sprich: Rücktritt, Kündigung, Schadensersatz. Die rechtlichen Grundlagen finden sich allesamt im BGB.