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27.10.2020

Schließung im Lockdown: Klage gegen Versicherung gewonnen

In der Klagewelle gegen Versicherungen wegen der Betriebsschließung für die Gastronomie während des Lockdown konnten wir unserem Mandanten zum Erfolg verhelfen. Das Landgericht München I sprach dem Gastwirt der St. Emmeramsmühle gut 427.000 Euro zu.

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Zahlt eine Betriebsschließungsversicherung bei Corona?

Viele Gastronome haben eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen. Für den Fall, dass die Gaststätte auf behördliche Anordnung aufgrund eines Infektionsgeschehens geschlossen werden muss. Die Grundlage ist hier das Infektionsschutz-Gesetz (IfSG). Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gab es „Corona“ noch nicht und war natürlich noch nicht Bestandteil des Gesetzes.

Im Namen des Volkes

Das riecht nach Streit

Nun musste die Gastronomie wie so Vieles andere auch während des Lockdown schließen. Im Nachgang wandten sich deshalb die Wirte an ihre Versicherung und forderten die entsprechende Ausfallsumme. Einige Anbieter wollten nicht zahlen, wenn in der Versicherungspolice der Corona-Erreger nicht genannt ist. Eine echte Klagewelle brach auf die Gerichte herein.

Unsere Klage verzeichnet einen bahnbrechenden Erfolg

Wir vertreten den Wirt der St. Emmeramsmühle, der eben auch solch eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen hatte. Und die Versicherung hatte sich geweigert zu zahlen. Das Landgericht München I sprach der Gaststätte am Donnerstag für die Schließung im Frühjahr die volle Entschädigungssumme von 427 000 Euro zu. Das Gericht befand die entsprechende Vertragsklausel als intransparent und daher unwirksam. Auch betonte das Gericht, dass es nicht darauf ankomme, ob das Virus in dem betroffenen Betrieb aufgetreten sei. Der Betrieb musste wegen des Infektionsschutzgesetzes geschlossen werden.

Großes mediales Interesse

Fernsehen, Presse und Online-Medien bekunden seit Wochen ein starkes Interesse an der Klagewelle und an den jeweiligen Urteilen. So kam es, dass das Urteil in unserer Klage am vergangenen Donnerstag in einer öffentlichen Sitzung verkündet wurde.

Hier finden Sie einige Links zu der Berichterstattung:

https://www.br.de/mediathek/video/betriebsschliessungsversicherung-urteil-mit-signalwirkung-av:5f91ab45bf9c6f001bc4718f

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-coronakrise-wirt-emmeramsmuehle-versicherung-1.5090038

https://www.br.de/nachrichten/bayern/corona-entschaedigung-weiterer-muenchner-wirt-siegt-vor-gericht,SE8tTRY

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/betriebsschliessungsversicherungen-101.html

https://www.focus.de/regional/muenchen/gastgewerbe-corona-schliessung-versicherung-muss-gasthaus-entschaedigen_id_12570801.html

https://www.food-service.de/maerkte/news/urteil-zu-betriebsschliessungsversicherungen-landgericht-muenchen-gibt-weiterem-gastronom-recht-46521

Wir freuen uns alle über diesen großen Erfolg, nicht zuletzt für unseren Mandanten, der wie soviele Betriebe unter dem Lockdown zu leiden hat. Ich bedanke mich bei meinem Team, insbesondere der Anwaltskollegin Tanja Sabeder für das große Engagement und für die Beharrlichkeit in dieser aufregenden Zeit.

Wolfgang Haag Rechtsanwalt

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30.04.2020

Schnelles Fahren ist richtig teuer

Der Bußgeldkatalog wurde zum 28. April 2020 deutlich verschärft. Der Führerschein ist jetzt schneller weg als man denkt. Hier lesen Sie im Einzelnen die Änderungen. Das Inkrafttreten der StVO-Novelle von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Und: Bitte fahren Sie umsichtig.

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Schnelles Fahren, Rasen, Autoposing

Das wichtigste zuerst. Wir verweisen an dieser Stelle auf die Seite von Auto Bild (externer Link). Dort finden Sie alles gut aufgelistet auf einen Blick:

https://www.autobild.de/artikel/bussgeldkatalog-geschwindigkeit-zu-schnell-gefahren-883209.html

Bussgeld Novelle 2020

Falschparken

Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen: bis zu 100 Euro.

Ebenso Halten auf mit weißen Linien aufgemalten Radfahrer-Schutzstreifen.

Falschparken an unübersichtlichen Stellen kann 35 Euro kosten.

Unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Plätzen und auf einem Parkplatz für E-Autos: künftig 55 Euro

Bei Behinderung oder Gefährdung, Schädigung oder länger als eine Stunde auf Geh- und Radweg kann es auch einen Punkt geben.

Rettungsgasse

In einem Stau die Rettungsgasse blockieren oder selbst befahren: bis 320 Euro plus 1 Monat Führerscheinentzug und 2 Punkte in Flensburg.

Sicherheit für Radfahrer

Beim Überholen von Radfahrern mindestens 1,50 m innerorts und 2 m außerorts Abstand halten.

Schrittempo für Lkw über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen im Ort, sprich höchstens 11 km/h
Das Überholen kann an gefährlichen Stellen auch verboten sein.

Zur Sichtverbesserung gilt vor Kreuzungen und Einmündungen ein Parverbot bis zu 8 m.

Zusätzlich kann es ganze Fahrradzonen geben mit höchsten 30 km/h, der Radverkehr darf hier weder gefährdet noch behindert werden.

Wenn keine Behinderung erfolgt, dürfen Radfahrer nebeneinander fahren.

Grüner Pfeil

Nur für Radfahrer gibt es jetzt ebenfalls einen grünen Pfeil, der das Abbiegen bei Rot erlaubt, sofern man vorher anhält und niemanden gefährdet.

Verbot von Blitzer-Apps

Blitzer-Apps auf Smartphones oder in Navigationssystemen dürfen während der Fahrt nicht verwenden werden.

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24.03.2020

Mandantenbetreuung ist gewährleistet

Auf dringende Empfehlung der Rechtsanwaltskammer betreuen wir unsere Mandanten während der Ausnahmesituation ohne physikalischen Kontakt. Sie erreichen uns zu den üblichen Öffnungszeiten.

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Wir nutzen in der Kommunikation mit Kollegen und Mandanten digitale Medien sowie das altbewährte Telefon. Der Austausch per Email wird verstärkt. Für umfangreichere Besprechungen bieten wir Videoschaltungen an.

Wir beraten zu den gewohnten Öffnungszeiten

Auch ohne persönlichen Kontakt beraten wir zuverlässig und stabil. Für dringende Fälle stehen wir jederzeit zur Verfügung. Bitte rufen Sie an. Wir werden mit Ihnen eine individuelle Vorgehensweise ausarbeiten.

Wolfgang Haag Rechtsanwälte München berät in der Krise

Gerichtstermine ausgesetzt

Wie vermutlich bereits bekannt, sind sämtliche Verhandlungen vorerst ausgesetzt. Klagen können aber nach wie vor eingereicht werden. Für die Zeit nach der Krise wird sich einiges aufgestaut haben. Wir arbeiten auf Hochtouren, um die geordneten Bahnen und Strukturen aufrecht erhalten zu können.

Informationen und Hilfen

BVMW - Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V. mit nützlichen Informationen:
https://www.bvmw.de

Bayerische Soforthilfe für Kleintsunternehmer:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/?fbclid=IwAR1wYcng3YfmwK-ymCBQnG7t8dDTHGntTP7HcCcj9M3Ui_KK2_oneKYn_3Q

Rettungsschirm der Bundesregierung für den Kulturbereich:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesregierung-beschliesst-soforthilfe-gruetters-rettungsschirm-fuer-den-kulturbereich--1733612?fbclid=IwAR1bBMvJ79QEuJGNnI2NtUbmDUfELfVk_XrFsEGA7mSNfEM8loZwqDzkDTg

Bleiben Sie gesund!
RA Wolfgang Haag

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